Renovieren leicht gemacht

Sanierungsstau in deutschen Wohnungen

Zuhause ist es am schönsten – nirgendwo gelingt das Abschalten so gut wie in den eigenen vier Wänden. Wer sich seine Wohnung besonders gemütlich, schön und heimelig einrichtet, wird merken, wie gut das der Psyche tut. Aber oft entspricht die Mietwohnung nicht den eigenen Idealvorstellungen: Bodenbeläge, Fenster oder Türen sind verschlissen und die Fliesen im Bad versprühen den Charme der 80er-Jahre.

Dass viele Mieter den Bedarf einer Renovierung sehen, zeigt eine Umfrage eines Kreditinstitutes. Demnach sind 27 Prozent der Bundesbürger mit dem Zustand des eigenen Wohnzimmers unzufrieden, 22 Prozent möchten die Küche modernisieren und elf Prozent das Bad verschönern. Dabei sind Mieter durchaus willens, dies auch in Eigenregie zu machen. Laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes von 2020, möchten über 8 Millionen Mieter in den nächsten zwei Jahren Renovierungsarbeiten in ihrer Mietwohnung durchführen.

Teppich raus, Wände streichen, Fliesen abschlagen: Wer die Wohnung oder das Haus verschönern will, hat dazu reichlich Möglichkeiten. Doch manche Vorhaben benötigen das Einverständnis des Vermieters. Sonst kann die Verschönerung der eigenen vier Wände unangenehme Folgen haben.

Treten während der Mietzeit Missstände wie beispielsweise verzogene Türen oder nicht schließende Fenster auf, ist in der Regel der Vermieter in der Pflicht. Er muss die Mängel beseitigen, sofern der Mieter die Räume so genutzt hat, wie vertraglich vereinbart und wenn die Mängel bei Übergabe noch nicht bestanden haben. Die Instandhaltung der Wohnung steht dem Mieter in der Regel zu. Der Vermieter ist dazu verpflichtet, die Wohnung und ihre Nutzbarkeit zu erhalten, für die der Mieter mit seiner Miete zahlt.

Eine Modernisierung hingegen geht über die Instandhaltung der Wohnung hinaus, denn durch sie werden Teile der Wohnung oder die gesamte Wohnung verbessert. Hierauf haben Mieter keinen Anspruch. Bestehende Mängel muss der Vermieter sofort beheben, dazu ist in der Regel aber keine vollständige Badsanierung notwendig. Lediglich wegen eines veralteten und unmodernen Designs haben Mieter kein Recht auf eine Sanierung. Vermieter sind nur dazu verpflichtet, das Badezimmer instand zu halten. Das bedeutet, dass die Sanitärelemente funktionieren müssen. Verschleiß wie oberflächliche Risse oder unschöne Fliesen mit tristem Flair müssen vom Mieter in Kauf genommen werden.

Was kann der Mieter machen?

Kleinere Renovierungsarbeiten sind auch ohne die Erlaubnis des Vermieters möglich, wenn sie wieder rückgängig gemacht werden können und keine Schäden verursachen. Geht es beispielsweise um Tapeten, neue Farben an Wänden und Decken oder eine frische Lackierung der Tür- und Fensterrahmen, kann der Mieter auch loslegen, ohne vorher den Vermieter zu fragen. Während der Mietzeit hat der Mieter freie Hand, was die Auswahl der Farben betrifft. Auch Lampen, Handtuchhalter, Spiegel oder WC-Sitz können ohne Absprache mit dem Vermieter ausgetauscht werden.

Für Arbeiten, die Sanierungscharakter haben und in die Bausubstanz der Wohnung eingreifen, gilt generell: Ohne Zustimmung des Vermieters geht nichts. Beim Thema Badsanierung gibt es einige Dinge zu beachten. Wenn ein Mieter ohne Zustimmung des Vermieters zum Beispiel das Bad neu fliest, kann der Vermieter fordern, dass der ursprüngliche Zustand bei Auszug wiederhergestellt wird. Im schlimmsten Fall bedeutet dies, dass zweimal Kosten auf den Mieter zukommen – zusätzlich zum Schmutz und den Beeinträchtigungen durch die Fliesenarbeiten.


Wer schon einmal ein Bad renoviert hat, weiß genau, ohne Schmutz und Schutt, einen hohen Zeitaufwand und viel Arbeit ist eine Renovierung meist nicht zu schaffen. Die verschiedenen Schritte einer Renovierung kosten Zeit und so vergehen meist Wochen, bis das renovierte Badezimmer im neuen Glanz erstrahlt. Und auch wenn eine Zustimmung des Vermieters vorliegt, bleibt noch zu klären, wer die hohen Kosten für die Renovierung übernimmt.

Das Einverständnis des Vermieters ist das Eine – Kosten und Plackerei das Andere.

Teppich raus, Wände streichen, Fliesen abschlagen: Wer die Wohnung oder das Haus verschönern will, hat dazu reichlich Möglichkeiten. Doch manche Vorhaben benötigen das Einverständnis des Vermieters. Sonst kann die Verschönerung der eigenen vier Wände unangenehme Folgen haben.

Duschrückwand Motiv Strand

Rückwände: Eine smarte Möglichkeit, Bad und Küche aufzupeppen

Damit das Bad nicht zum Streitfall wird, können Mieter auf simple Maßnahmen zurückgreifen, die das Bad verschönern.
Alte Fliesen haben oftmals nicht nur einen optischen Nachteil, da in vielen Fällen die Farben und das Design der Fliesen nicht mehr zeitgemäß sind. Viele Fugen lassen einen Raum auch kleiner erscheinen. Eine Möglichkeit, dem Bad schnell und ohne großen Aufwand eine neue Optik zu verleihen, sind Rückwände aus Alu-Verbundplatten (Alu Dibond).

Sie sind eine clevere Alternative zu Fliesen, da sie zahlreiche Vorteile bieten: Sie sind dekorativ und praktisch sowie kinderleicht und schnell zu verarbeiten. Anbieter von Wandverkleidungen wie Wandfreude fertigen diese in individuellen Maßen und mit persönlich ausgesuchten Motiven. Umfangreiche Fliesenarbeiten sind auch nicht notwendig, da die Rückwände einfach auf die alten Fliesen und andere Untergründe geklebt werden. Dazu braucht es keine ausgeprägten handwerklichen Fähigkeiten. Zudem sind die sehr leichten Rückwände aufgrund ihrer speziellen Konstruktion wasserdicht und können so bedenkenlos auch als Duschrückwand eingesetzt werden. Das hochwertige Druckverfahren garantiert edle Optik in Matt- oder Brillant-Look.

Rückwände sind aber nicht nur für Bäder und Duschen in Mietwohnungen geeignet. Auch in Küchen bringen sie mit wenig Aufwand einen individuellen Geschmack zum Ausdruck. In vielen Mietwohnungen sind inzwischen möblierte Küchen vorzufinden. Diese entsprechen aber häufig nicht den Vorstellungen des Mieters. Farbe und Design alter Fliesen wirken zudem in vielen Fällen nicht mehr zeitgemäß. Mit Küchenrückwänden können Mieter die alten Kacheln überkleben und ihnen einen neuen, individuellen Look verpassen. Sie sind zudem hitzebeständig und der perfekte Spritzschutz. Soßen, Fett und andere Substanzen, die beim Kochen auf die Küchenrückwand kommen, können mit neutralen Haushaltsreinigern, warmem Wasser und einem feuchten und weichen Tuch entfernt werden.

Fazit: Rückwände aus Alu-Verbundplatten vereinen Ästhetik mit praktischem Nutzen

Da keine Modernisierungspflicht für eine vermietete Wohnung besteht, müssen viele Mieter mit den Begebenheiten der vier Wände leben. Auch wenn nach Jahren der Wohlfühleffekt in Folge abgewetzter Teppichböden, zerkratzter Arbeitsflächen in der Küche oder unansehnlicher Fliesen im Bad stark nachgelassen hat. Wer sich entschlossen hat, selbst zu renovieren und dafür die Zustimmung des Vermieters hat, muss viel Zeit, Energie und Geld investieren. Wer sich davor scheut, aber trotzdem eine neue Optik in die Wohnung bringen möchte, kann auf Rückwände aus Alu-Verbundplatten zurückgreifen.

Sie verbinden eine individuelle Ästhetik mit einem sehr hohen praktischen Nutzen. Da jedes erdenkliche Motiv auf die Rückwände gedruckt werden kann, ist die Individualisierung von Bad und Küche nahezu grenzenlos. Wandfreude bietet hierfür einen Online-Konfigurator an. Mit dessen Hilfe werden die Rückwände nach eigenen Maßen individuell zugeschnitten. Kunden können aus einer Bilddatenbank mit zahlreichen Motiven ihren Favoriten aussuchen. Sogar ein persönliches Motiv für den Druck auf die Wandverkleidung ist möglich. Wichtig dabei ist, dass das eigene Foto eine ausreichende Auflösung hat.